versicherungskammer bayern
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100 % Zahnersatz. Keine Wartezeit.

Ihr Lächeln öffnet Türen

Ermöglichen Sie sich das schönst mögliche Lächeln! Profitieren Sie mit der Zahnzusatzversicherung 
Zahn PRIVAT 100:

zahnersatz

Erstattung zum Höchstsatz der GOZ

Privatärztliche Leistungen beim Zahnarzt

Höchste Erstattung marktweit

Keine Wartezeit

Sofort und unkompliziert

Zahnbehandlung und Zahnersatz

100%ige Erstattung aus dem Rechnungsbetrag für:

Kosten für die privatärztliche Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Kein Leistungsverzeichnis – keine versteckten Leistungskürzungen!

Summenbegrenzungen deutlich über Marktdurchschnitt:

1. Jahr: bis 1.000 € RB 
1. – 2. Jahr: bis 3.000 € RB
1. – 3. Jahr: bis 6.000 € RB
ab 4. Jahr: unbegrenzt

(das neue Jahr beginnt immer am 01.01. – egal wann der Vertrag abgeschlossen wurde)

Kieferorthopädie

100% aus max 5.000 € für Kinder bei Behandlungsbeginn vor dem 19. Lebensjahr bzw. für Erwachsene bei Unfall.

Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer sind nicht nur unansehnlich, sondern können auch Beißen, Sprechen und Kauen sowie die gesamte Mundgesundheit beeinträchtigen.
Folge sind häufig Karies oder Zahnfleisch­entzündungen. Mit der Kieferorthopädie werden diese Fehlstellungen korrigiert.

Die Kranken­kassen übernehmen die Kosten bei Kindern und Jugendlichen nur bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen (KIG 3 – 5) für einfache Ausführungen im Rahmen der Regelversorgung. Erwachsene haben es noch schwieriger Zuzahlungen zu bekommen.

Zahnprophylaxe

Professionelle Zahnreinigung (PZR):
100 % ohne Begrenzung

Zahnaufhellung (Bleaching):
100 % aus 200 € / 2 Jahre

Kosten / Monat

Zuschlag pro fehlenden Zahn:
10,90 €
(max. 3 fehlende Zähne)

Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Tarifbedingungen  (Stand: 08.2024).

Schnell und unkompliziert für Sie

01

Antrag online ausfüllen.

Mit ein paar wenigen Informationen von Ihnen kann Ihr Schutz sofort starten.

02

Beitrag automatisch berechnen lassen.

Wir berechnen direkt und unkompliziert Ihren Beitrag. 
Sie kennen innerhalb von Sekunden den günstigsten Tarif.

03

Prüfen und online abschließen.

Der ganze Prozess kann in wenigen Minuten beantragt werden und das Beste: Es entsteht somit keine Wartezeit für Ihr Lächeln.

FAQ

Das fragen unsere Kunden zur Zahnzusatzversicherung

Was steht im Kleingedruckten?

Gibt es Wartezeiten?

Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT 75, ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.

Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?

Leider können wir nur Behandlungen bezahlen, die Ihr Behandler nach Vertragsschluss anrät oder durchführt. Eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung ist nicht möglich.

Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?

Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten (2 Jahren) ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.

Für was erhalte ich Leistungen?

Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?

Sie können selbst wählen, ob die Zahnzusatzversicherung 75, 90 oder 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?

Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt:

Tarif ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90

  • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
  • 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

Tarif ZahnPRIVAT 75

  • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
  • 2.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
  • 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren

Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.

Muss ich ein Bonusheft führen?

Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss. Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen. Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen. 

Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?

Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.:

  • professionelle Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelung
  • Fluoridierung
  • Erstellen eines Mundhygienestatus

Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist die Erstattung auf insgesamt 100 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.:
  • Dämmerschlaf
  • Vollnarkose
  • Lachgas-Sedierung
  • Akkupunktur
  • Hypnose
Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.
Der versicherte Prozentsatz ist:

  • im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90 %; bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren

Eine Kostenerstattung erfolgt ausschließlich aus den Tarifen ZahnPRIVAT 100 und ZahnPRIVAT 90. Im Tarif ZahnPRIVAT 75 ist Zahnaufhellung (Bleaching) nicht versichert.
Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
Was ist Gnathologie? Sind Leistungen aus diesem Bereich mitversichert?

Sie können für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Erstattungen erhalten. Ein anderes Wort für Gnathologie ist Funktionsdiagnostik. Sie beschäftigt sich mit dem Kiefergelenk und der Funktion des Kauorgans. Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin untersucht, ob die Elemente des Kausystems (zum Beispiel Muskeln und Gelenke) richtig zusammenarbeiten.

Was muss ich im Leistungsfall machen?

Was ist ein Heil- und Kostenplan?
  • Den Heil- und Kostenplan erstellt Ihr Zahnarzt: Er dokumentiert den Zustand Ihrer Zähne und informiert zur Regelversorgung. Er enthält einen gegebenenfalls abweichenden Therapieplan und die Kosten, die auf Sie zukommen. Ihr Arzt schickt den Plan vor der Behandlung zu Ihrer Krankenkasse. Erst wenn geklärt ist, wie viel die Krankenkasse bezuschusst, darf der Arzt mit der Behandlung starten. 

    Kürzer gesagt: Der Heil- und Kostenplan bietet Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten. Er hilft Ihnen, einzuschätzen, wie viel Geld Sie selbst zahlen müssen.

Brauche ich einen Heil- und Kostenplan für eine Erstattung?

Nein. Ein Heil- und Kostenplan ist keine Voraussetzung.

Wir empfehlen Ihnen jedoch: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein. So erfahren Sie sicher, welcher Eigenanteil übrigbleibt.

Wohin schicke ich meinen Heil- und Kostenplan?

Bitte senden Sie Ihren Heil- und Kostenplan an:

info@vsn.vkb.de

Oder per Post:

VSN Kowohl Szabo Weigel GmbH, Passauer Str. 40, 90480 Nürnberg

Bitte schreiben Sie gut leserlich Ihre Versicherungsnummer (KK/…) auf den Heil- und Kostenplan.

In Heil- und Kostenplänen sind die Material- und Laborkosten meistens nur geschätzt angegeben. Wenn Sie uns zusätzlich einen detaillierten Laborkostenvoranschlag schicken, erhalten Sie für diesen Teil ebenfalls eine konkrete Leistungszusage. Damit wissen Sie, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können. So können Sie die Behandlung ganz beruhigt beginnen.

Wie und wo reiche ich die Zahnarztrechnung ein?

Bei einer privaten Zahnzusatzversicherung gehen Sie zunächst in Vorleistung und zahlen die Rechnung.

Im nächsten Schritt reichen Sie die Rechnung ein. Das geht auf drei Wegen:

  • info@vsn.vkb.de
  • VSN Kowohl Szabo Weigel GmbH, Passauer Str. 40, 90480 Nürnberg

 
Danach erhalten Sie den Leistungsbescheid. Die tariflich vereinbarte Leistung erstatten wir dann auf Ihr Konto.

Sonstige Fragen

Kann man eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Eine Zahnzusatzversicherung können Sie in der Regel als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies trägt dazu bei, dass Sie einen Teil der Kosten indirekt über eine mögliche Steuererstattung wieder zurückbekommen können. Wie hoch dieser Anteil ist und welche weiteren Bedingungen beachtet werden müssen, hängt von Ihrem individuellen Steuerfall ab. Wir empfehlen, hierzu eine Steuerberatung zu konsultieren, um Ihre persönliche Situation genau zu analysieren.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Familien?
Es gibt keinen speziellen Tarif für Familien. Allerdings können Familien sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Personen mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern. Das ist besonders interessant, wenn Sie Kinder haben, denn die Tarife ZahnPRIVAT 90 bzw. ZahnPRIVAT 100 decken auch kostenintensive kieferorthopädische Leistungen ab.

Noch nicht überzeugt?

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ZahnPRIVAT 100: Der perfekte Zahntarif für alle Altersgruppen

Ein gesundes und strahlendes Lächeln ist in jedem Alter wichtig. Mit unserem Tarif ZahnPRIVAT 100 bieten wir eine umfassende Lösung für alle Altersgruppen, von Kindern über junge Erwachsene bis hin zu Personen ab 40 Jahren. Dieser Tarif deckt alle wichtigen Aspekte der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes ab und bietet maßgeschneiderte Vorteile für jede Lebensphase.

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Umfassender Zahnschutz für Personen ab 40

Personen ab 40 benötigen häufig spezielle Leistungen im Bereich Zahnersatz und umfassende Zahnbehandlungen. Der Tarif ZahnPRIVAT 100 übernimmt 100% der Kosten abzüglich der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tatsächlich erbrachten Leistungen. Dies umfasst Parodontose-Behandlung, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalrevision und Wurzelspitzenresektion. Auch Kunststofffüllungen, Aufbissbehelfe und Schienen sind vollständig abgedeckt. Ein besonderer Vorteil ist die Kostenübernahme für Inlays, Onlays und CEREC-Behandlungen sowie die Reparatur von bestehendem Zahnersatz.

Zudem deckt der Tarif funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (Gnathologie) ab, die für die langfristige Funktionalität des Gebisses wichtig sind. Vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen sowie der Heil- und Kostenplan sind ebenfalls inkludiert.

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Optimale Zahnpflege und Ästhetik für junge Erwachsene

Für junge Erwachsene stehen häufig die Zahnerhaltung und die ästhetische Zahnbehandlung im Vordergrund. Der Tarif ZahnPRIVAT 100 bietet hier eine umfassende Lösung. Neben den grundlegenden Zahnbehandlungen wie Parodontose- und Wurzelbehandlungen umfasst der Tarif auch prophylaktische Maßnahmen. Dazu gehören eingehende Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, professionelle Zahnreinigung und Kontrolle, die Erstellung eines Mundhygienestatus und die Kontrolle des Übungserfolges. Zusätzlich werden lokale Fluoridierungen zur Kariesvorbeugung und -behandlung sowie die Zahnsteinentfernung vollständig erstattet.

Ein besonderes Highlight für junge Erwachsene ist die Kostenübernahme für Zahnaufhellung (Bleaching). Innerhalb von zwei Kalenderjahren werden bis zu 200 Euro für Zahnaufhellungen erstattet, was für ein strahlendes Lächeln sorgt.

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Umfassender Schutz für Kinder bis 19 Jahre

Kinder benötigen besonderen Schutz, um von klein auf eine gesunde Zahnentwicklung zu gewährleisten. Der Tarif ZahnPRIVAT 100 bietet umfassenden Versicherungsschutz für Kinder bis zum 19. Lebensjahr. Dieser Schutz umfasst alle notwendigen kieferorthopädischen Maßnahmen, unabhängig von der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), sofern die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen wird. Der Tarif deckt medizinisch notwendige Maßnahmen sowie darüber hinausgehende Mehrleistungen ab, einschließlich vorbereitender diagnostischer und therapeutischer Leistungen und des Heil- und Kostenplans. Für die gesamte Tariflaufzeit ist der Erstattungsbetrag auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.

Auch für schmerzstillende Maßnahmen im Rahmen von Zahnbehandlungen und dem Ziehen von Weisheitszähnen übernimmt der Tarif 100% der Kosten abzüglich der GKV-Leistungen.

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Keine Wartezeiten und keine Altersrückstellungen

Ein großer Vorteil des Tarifs ZahnPRIVAT 100 ist, dass keine Wartezeiten bestehen. Sie können sofort nach Abschluss der Versicherung Leistungen in Anspruch nehmen. Zudem werden keine Altersrückstellungen gebildet, was bedeutet, dass sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe richten. Ab dem Kalenderjahr, in dem eine versicherte Person das 20., 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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Erstattungsbegrenzungen in den ersten drei Kalenderjahren

In den ersten drei Kalenderjahren sind die Leistungen für Zahnbehandlungen, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie begrenzt. Im ersten Kalenderjahr beträgt der Erstattungshöchstbetrag 1.000 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren 3.000 Euro und in den ersten drei Kalenderjahren 6.000 Euro. Diese Begrenzungen gelten jedoch nicht für Versicherungsfälle, die durch einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall verursacht wurden.

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Warum ZahnPRIVAT 100 die beste Wahl für Ihre Familie ist

Der Tarif ZahnPRIVAT 100 bietet umfassenden Schutz und erstklassige Leistungen für alle Altersgruppen. Mit 100% Kostenübernahme abzüglich GKV-Leistungen, keinerlei Wartezeiten und einer Vielzahl abgedeckter Leistungen ist dieser Tarif ideal, um die Zahngesundheit Ihrer gesamten Familie zu sichern. Ob Zahnersatz für Personen ab 40, ästhetische Zahnbehandlungen für junge Erwachsene oder kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder – ZahnPRIVAT 100 bietet die perfekte Lösung für jede Lebensphase. Entscheiden Sie sich noch heute für ZahnPRIVAT 100 und profitieren Sie von unserem umfangreichen Leistungsangebot für ein gesundes und strahlendes Lächeln in jeder Lebensphase.

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“Eine der besten Zahnzusatzversicherungen!

Erstattung der Premium Leistungen – auch im Bereich der Kieferorthopädie!

100%ige Transparenz – keine versteckten Leistungskürzungen – einfache und zeitnahe Abrechnung.”

Dr. Florian Göttfert, (Teilhaber Edel & Weis Zahnarztpraxis, Nürnberg)

Immer für Sie da.

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zertifizierter KV Berater und persönlicher Ansprechpartner auch nach Vertragsabschluss. 

Wir unterstützen Sie seit mehr als 20 Jahren zuverlässig bei der Abwicklung von Erstattung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail

+49 911 300 3980

+49 176 21226068

info@zahn-premium.de

Ihr Ansprechpartner:
Dimitri Kuksin

zahnersatz
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“Eine der besten Zahnzusatzversicherungen!

Erstattung der Premium Leistungen – auch im Bereich der Kieferorthopädie!

100%ige Transparenz – keine versteckten Leistungskürzungen – einfache und zeitnahe Abrechnung.”

Dr. Marcus Striegel (Teilhaber Edel & Weis Zahnarztpraxis, Nürnberg)

Dr. Striegel Edel & Weiss